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Satz
BGB 489. 1 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen , 1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist , unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet ; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart , so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet , kündigen ; 2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen , so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 489. 1
Der
Darlehensnehmer
kann
einen
Darlehensvertrag
mit
gebundenem
Sollzinssatz
ganz
oder
teilweise
kündigen
, 1.
wenn
die
Sollzinsbindung
vor
der
für
die
Rückzahlung
bestimmten
Zeit
endet
und
keine
neue
Vereinbarung
über
den
Sollzinssatz
getroffen
ist
,
unter
Einhaltung
einer
Kündigungsfrist
von
einem
Monat
frühestens
für
den
Ablauf
des
Tages
,
an
dem
die
Sollzinsbindung
endet
;
ist
eine
Anpassung
des
Sollzinssatzes
in
bestimmten
Zeiträumen
bis
zu
einem
Jahr
vereinbart
,
so
kann
der
Darlehensnehmer
jeweils
nur
für
den
Ablauf
des
Tages
,
an
dem
die
Sollzinsbindung
endet
,
kündigen
; 2.
in
jedem
Fall
nach
Ablauf
von
zehn
Jahren
nach
dem
vollständigen
Empfang
unter
Einhaltung
einer
Kündigungsfrist
von
sechs
Monaten
;
wird
nach
dem
Empfang
des
Darlehens
eine
neue
Vereinbarung
über
die
Zeit
der
Rückzahlung
oder
den
Sollzinssatz
getroffen
,
so
tritt
der
Zeitpunkt
dieser
Vereinbarung
an
die
Stelle
des
Zeitpunkts
des
Empfangs
.
Englisch
BGB 489. 1 The borrower may terminate a loan contract , in whole or in part , where for a specific period of time a fixed rate of interest has been agreed if the pegging of the rate of interest ends prior to the time determined for repayment and no new agreement is reached on the rate of interest , observing a notice period of one month to end at the earliest at the end of the day on which the pegging of the rate of interest ends ; if an adjustment of the rate of interest is agreed at certain intervals of up to one year , the borrower may only give notice to end at the end of the day on which the pegging of the rate of interest ends ; if the loan is granted to a consumer and not secured by a security right in land or a maritime lien , at the end of six months after complete receipt , observing a notice period of three months ; in any case at the end of ten years after complete receipt , observing a notice period of six months ; if , after the loan is received , a new agreement is reached on the repayment period or the rate of interest , the date of this agreement replaces the date of disbursement .