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Satz
BGB 488. 3 Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt , so hängt die Fälligkeit davon ab , dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt . Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate . Sind Zinsen nicht geschuldet , so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 488. 3
Ist
für
die
Rückzahlung
des
Darlehens
eine
Zeit
nicht
bestimmt
,
so
hängt
die
Fälligkeit
davon
ab
,
dass
der
Darlehensgeber
oder
der
Darlehensnehmer
kündigt
.
Die
Kündigungsfrist
beträgt
drei
Monate
.
Sind
Zinsen
nicht
geschuldet
,
so
ist
der
Darlehensnehmer
auch
ohne
Kündigung
zur
Rückzahlung
berechtigt
.
Englisch
BGB 488. 3 If a time is not specified for repayment of the loan , its due date is subject to the lender or the borrower giving notice of termination . The notice period is three months . If interest is not owed , the borrower is also entitled to repay without giving notice of termination .