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Satz
BGB 488. 2 Die vereinbarten Zinsen sind , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , nach dem Ablauf je eines Jahres und , wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist , bei der Rückzahlung zu entrichten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 488. 2
Die
vereinbarten
Zinsen
sind
,
soweit
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
,
nach
dem
Ablauf
je
eines
Jahres
und
,
wenn
das
Darlehen
vor
dem
Ablauf
eines
Jahres
zurückzuzahlen
ist
,
bei
der
Rückzahlung
zu
entrichten
.
Englisch
BGB 488. 2 The agreed interest , unless otherwise provided , is to be paid at the end of each year and , if the loan is to be repaid before the end of one year , upon repayment .