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Satz
BGB 488. 1 Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet , dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen . Der Darlehensnehmer ist verpflichtet , einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 488. 1
Durch
den
Darlehensvertrag
wird
der
Darlehensgeber
verpflichtet
,
dem
Darlehensnehmer
einen
Geldbetrag
in
der
vereinbarten
Höhe
zur
Verfügung
zu
stellen
.
Der
Darlehensnehmer
ist
verpflichtet
,
einen
geschuldeten
Zins
zu
zahlen
und
bei
Fälligkeit
das
zur
Verfügung
gestellte
Darlehen
zurückzuzahlen
.
Englisch
BGB 488. 1 The loan contract obliges the lender to make available to the borrower a sum of money in the agreed amount . The borrower is obliged to pay interest owed and , at the due date , to repay the loan made available to him .