kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 485. 4 Fehlt im Vertrag eine der Angaben , die in der in § 482 Abs . 2 bezeichneten Rechtsverordnung bestimmt werden , so beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts erst , wenn dem Verbraucher diese Angabe schriftlich mitgeteilt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 485. 4
Fehlt
im
Vertrag
eine
der
Angaben
,
die
in
der
in
§ 482
Abs
. 2
bezeichneten
Rechtsverordnung
bestimmt
werden
,
so
beginnt
die
Frist
zur
Ausübung
des
Widerrufsrechts
erst
,
wenn
dem
Verbraucher
diese
Angabe
schriftlich
mitgeteilt
wird
.
Englisch
BGB 485. 4 If one of the items of information stipulated by the statutory order designated in section 482 ( 2 ) is missing from the contract , the period for exercising the right of revocation does not commence until the consumer is notified in writing of this information .