kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 483. 2 Ist der Vertrag vor einem deutschen Notar zu beurkunden , so gelten die §§ 5 und 16 des Beurkundungsgesetzes mit der Maßgabe , dass dem Verbraucher eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der von ihm nach Absatz 1 gewählten Sprache auszuhändigen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 483. 2
Ist
der
Vertrag
vor
einem
deutschen
Notar
zu
beurkunden
,
so
gelten
die
§§ 5
und
16
des
Beurkundungsgesetzes
mit
der
Maßgabe
,
dass
dem
Verbraucher
eine
beglaubigte
Übersetzung
des
Vertrags
in
der
von
ihm
nach
Absatz
1
gewählten
Sprache
auszuhändigen
ist
.
Englisch
BGB 483. 2 If the agreement must be notarially recorded before a German notary , sections 5 and 16 of the Notarial Recording Act [ Beurkundungsgesetz ] apply with the proviso that the consumer must be provided with a certified translation of the agreement in the language chosen by him under subsection ( 1 ) .