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Satz
BGB 483. 1 Der Vertrag ist in der Amtssprache oder , wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt , in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abzufassen , in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat . Ist der Verbraucher Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats , so kann er statt der Sprache seines Wohnsitzstaats auch die oder eine der Amtssprachen des Staats , dem er angehört , wählen . Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Prospekt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 483. 1
Der
Vertrag
ist
in
der
Amtssprache
oder
,
wenn
es
dort
mehrere
Amtssprachen
gibt
,
in
der
vom
Verbraucher
gewählten
Amtssprache
des
Mitgliedstaats
der
Europäischen
Union
oder
des
Vertragsstaats
des
Abkommens
über
den
Europäischen
Wirtschaftsraum
abzufassen
,
in
dem
der
Verbraucher
seinen
Wohnsitz
hat
.
Ist
der
Verbraucher
Angehöriger
eines
anderen
Mitgliedstaats
,
so
kann
er
statt
der
Sprache
seines
Wohnsitzstaats
auch
die
oder
eine
der
Amtssprachen
des
Staats
,
dem
er
angehört
,
wählen
.
Die
Sätze
1
und
2
gelten
auch
für
den
Prospekt
.
Englisch
BGB 483. 1 The agreement is to be drafted in the official language , or , where there is more than one official language , in the official language , selected by the consumer , of the Member State of the European Union or of the state which is a contracting party to the Agreement on the European Economic Area in which the consumer has his residence . If the consumer is a national of another Member State , then instead of the language of the state in which he has his residence he may alternatively choose the official language or one of the official languages of the state of which he is a national . Sentences 1 and 2 also apply to the prospectus .