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Satz
BGB 482. 3 Der Unternehmer kann vor Vertragsschluss eine Änderung gegenüber den im Prospekt enthaltenen Angaben vornehmen , soweit dies auf Grund von Umständen erforderlich wird , auf die er keinen Einfluss nehmen konnte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 482. 3
Der
Unternehmer
kann
vor
Vertragsschluss
eine
Änderung
gegenüber
den
im
Prospekt
enthaltenen
Angaben
vornehmen
,
soweit
dies
auf
Grund
von
Umständen
erforderlich
wird
,
auf
die
er
keinen
Einfluss
nehmen
konnte
.
Englisch
BGB 482. 3 The entrepreneur may , before entering into the agreement , make an alteration to the information contained in the prospectus to the extent that this becomes necessary due to circumstances which he was unable to influence .