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Satz
BGB 481. 1 Teilzeit-Wohnrechteverträge sind Verträge , durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht , für die Dauer von mindestens drei Jahren ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum des Jahres zu Erholungs - oder Wohnzwecken zu nutzen . Das Recht kann ein dingliches oder anderes Recht sein und insbesondere auch durch eine Mitgliedschaft in einem Verein oder einen Anteil an einer Gesellschaft eingeräumt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 481. 1
Teilzeit-Wohnrechteverträge
sind
Verträge
,
durch
die
ein
Unternehmer
einem
Verbraucher
gegen
Zahlung
eines
Gesamtpreises
das
Recht
verschafft
oder
zu
verschaffen
verspricht
,
für
die
Dauer
von
mindestens
drei
Jahren
ein
Wohngebäude
jeweils
für
einen
bestimmten
oder
zu
bestimmenden
Zeitraum
des
Jahres
zu
Erholungs
-
oder
Wohnzwecken
zu
nutzen
.
Das
Recht
kann
ein
dingliches
oder
anderes
Recht
sein
und
insbesondere
auch
durch
eine
Mitgliedschaft
in
einem
Verein
oder
einen
Anteil
an
einer
Gesellschaft
eingeräumt
werden
.
Englisch
BGB 481. 1 Time-share agreements are contracts by which an entrepreneur procures or promises to procure for a consumer the right , in return for the payment of a total price , to use a building for a period of the year that is specified or to be specified , for recreation or residential purposes , for the duration of at least three years . The right may be a real right or another right and may also in particular , without limitation , be granted through membership of an association or a share in a company or partnership .