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Satz
BGB 478. 1 Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat , bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer , der ihm die Sache verkauft hatte ( Lieferant ) , wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 478. 1
Wenn
der
Unternehmer
die
verkaufte
neu
hergestellte
Sache
als
Folge
ihrer
Mangelhaftigkeit
zurücknehmen
musste
oder
der
Verbraucher
den
Kaufpreis
gemindert
hat
,
bedarf
es
für
die
in
§ 437
bezeichneten
Rechte
des
Unternehmers
gegen
den
Unternehmer
,
der
ihm
die
Sache
verkauft
hatte
(
Lieferant
) ,
wegen
des
vom
Verbraucher
geltend
gemachten
Mangels
einer
sonst
erforderlichen
Fristsetzung
nicht
.
Englisch
BGB 478. 1 If an entrepreneur has been obliged to take back a newly manufactured thing sold by him because it is defective , or if the consumer has reduced the purchase price , it is not necessary for the entrepreneur to fix the period of time which would otherwise be necessary in order to enforce the rights set out in section 437 with regard to the defect asserted by the consumer against the entrepreneur who sold the thing to him ( supplier ) .