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Satz
BGB 477. 1 Eine Garantieerklärung ( § 443 ) muss einfach und verständlich abgefasst sein . Sie muss enthalten 1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf , dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und 2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben , die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind , insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 477. 1
Eine
Garantieerklärung
( § 443 )
muss
einfach
und
verständlich
abgefasst
sein
.
Sie
muss
enthalten
1.
den
Hinweis
auf
die
gesetzlichen
Rechte
des
Verbrauchers
sowie
darauf
,
dass
sie
durch
die
Garantie
nicht
eingeschränkt
werden
und
2.
den
Inhalt
der
Garantie
und
alle
wesentlichen
Angaben
,
die
für
die
Geltendmachung
der
Garantie
erforderlich
sind
,
insbesondere
die
Dauer
und
den
räumlichen
Geltungsbereich
des
Garantieschutzes
sowie
Namen
und
Anschrift
des
Garantiegebers
.
Englisch
BGB 477. 1 A declaration of guarantee ( section 443 ) must be expressed simply and comprehensibly . It must contain a reference to the statutory rights of the consumer and a statement that they are not restricted by the guarantee , and the contents of the guarantee and all essential information required for asserting rights under the guarantee , including , without limitation , the duration and the area of territorial application of the guarantee protection as well as the name and address of the guarantor .