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Satz
BGB 476 Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel , so wird vermutet , dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war , es sei denn , diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 476
Zeigt
sich
innerhalb
von
sechs
Monaten
seit
Gefahrübergang
ein
Sachmangel
,
so
wird
vermutet
,
dass
die
Sache
bereits
bei
Gefahrübergang
mangelhaft
war
,
es
sei
denn
,
diese
Vermutung
ist
mit
der
Art
der
Sache
oder
des
Mangels
unvereinbar
.