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Satz
BGB 475. 2 Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden , wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren , bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 475. 2
Die
Verjährung
der
in
§ 437
bezeichneten
Ansprüche
kann
vor
Mitteilung
eines
Mangels
an
den
Unternehmer
nicht
durch
Rechtsgeschäft
erleichtert
werden
,
wenn
die
Vereinbarung
zu
einer
Verjährungsfrist
ab
dem
gesetzlichen
Verjährungsbeginn
von
weniger
als
zwei
Jahren
,
bei
gebrauchten
Sachen
von
weniger
als
einem
Jahr
führt
.
Englisch
BGB 475. 2 The limitation of the claims cited in section 437 may not be alleviated by an agreement reached before a defect is notified to an entrepreneur if the agreement means that there is a limitation period of less than two years from the statutory beginning of limitation or , in the case of second-hand things , of less than one year .