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Satz
BGB 475. 1 Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung , die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435 , 437 , 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht , kann der Unternehmer sich nicht berufen . Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung , wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 475. 1
Auf
eine
vor
Mitteilung
eines
Mangels
an
den
Unternehmer
getroffene
Vereinbarung
,
die
zum
Nachteil
des
Verbrauchers
von
den
§§ 433
bis
435 , 437 , 439
bis
443
sowie
von
den
Vorschriften
dieses
Untertitels
abweicht
,
kann
der
Unternehmer
sich
nicht
berufen
.
Die
in
Satz
1
bezeichneten
Vorschriften
finden
auch
Anwendung
,
wenn
sie
durch
anderweitige
Gestaltungen
umgangen
werden
.
Englisch
BGB 475. 1 If an agreement is entered into before a defect is notified to the entrepreneur and deviates , to the disadvantage of the consumer , from sections 433 to 435 , 437 , 439 to 443 and from the provisions of this subtitle , the entrepreneur may not invoke it . The provisions referred to in sentence 1 apply even if circumvented by other constructions .