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Satz
BGB 474. 2 Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs . 4 mit der Maßgabe anzuwenden , dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind . Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 474. 2
Auf
die
in
diesem
Untertitel
geregelten
Kaufverträge
ist
§ 439
Abs
. 4
mit
der
Maßgabe
anzuwenden
,
dass
Nutzungen
nicht
herauszugeben
oder
durch
ihren
Wert
zu
ersetzen
sind
.
Die
§§ 445
und
447
sind
nicht
anzuwenden
.
Englisch
BGB 474. 2 Section 439 ( 4 ) applies to the purchase contracts regulated by this subtitle on proviso that benefits are not to be surrendered or substituted by their value . Sections 445 and 447 do not apply .