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Satz
BGB 474. 1 Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache ( Verbrauchsgüterkauf ) , gelten ergänzend die folgenden Vorschriften . Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen , die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden , an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 474. 1
Kauft
ein
Verbraucher
von
einem
Unternehmer
eine
bewegliche
Sache
(
Verbrauchsgüterkauf
) ,
gelten
ergänzend
die
folgenden
Vorschriften
.
Dies
gilt
nicht
für
gebrauchte
Sachen
,
die
in
einer
öffentlichen
Versteigerung
verkauft
werden
,
an
der
der
Verbraucher
persönlich
teilnehmen
kann
.
Englisch
BGB 474. 1 Where a consumer buys a movable thing from an entrepreneur ( purchase of consumer goods ) , the following rules apply in addition . This does not apply to second-hand things that are sold at a public auction which the consumer may attend in person .