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Satz
BGB 473 Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über , sofern nicht ein anderes bestimmt ist . Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt , so ist es im Zweifel vererblich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 473
Das
Vorkaufsrecht
ist
nicht
übertragbar
und
geht
nicht
auf
die
Erben
des
Berechtigten
über
,
sofern
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
.
Ist
das
Recht
auf
eine
bestimmte
Zeit
beschränkt
,
so
ist
es
im
Zweifel
vererblich
.