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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 469. 1 Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen . Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt .
EnglischBGB 469. 1 The person obliged must inform the person entitled to preemption without undue delay of the contents of the contract entered into with the third party . Notice by the third party replaces notice by the person obliged .