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Satz
BGB 468. 2 Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs , so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht , als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück vereinbart oder in Anrechnung auf den Kaufpreis eine Schuld , für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht , übernommen worden ist . Entsprechendes gilt , wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk Gegenstand des Vorkaufs ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 468. 2
Ist
ein
Grundstück
Gegenstand
des
Vorkaufs
,
so
bedarf
es
der
Sicherheitsleistung
insoweit
nicht
,
als
für
den
gestundeten
Kaufpreis
die
Bestellung
einer
Hypothek
an
dem
Grundstück
vereinbart
oder
in
Anrechnung
auf
den
Kaufpreis
eine
Schuld
,
für
die
eine
Hypothek
an
dem
Grundstück
besteht
,
übernommen
worden
ist
.
Entsprechendes
gilt
,
wenn
ein
eingetragenes
Schiff
oder
Schiffsbauwerk
Gegenstand
des
Vorkaufs
ist
.
Englisch
BGB 468. 2 If a plot of land is the subject matter of the preemption , there is no need to provide security to the extent that there has been an agreement to create a mortgage on the plot of land for the deferred purchase price , or a debt for which a mortgage on the land exists has been assumed and credited towards the purchase price . This applies with the necessary modifications if a registered ship or ship under construction is the object of the right of preemption .