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Satz
BGB 464. 1 Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten . Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form . BGB 464. 2 Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande , welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 464. 1
Die
Ausübung
des
Vorkaufsrechts
erfolgt
durch
Erklärung
gegenüber
dem
Verpflichteten
.
Die
Erklärung
bedarf
nicht
der
für
den
Kaufvertrag
bestimmten
Form
. BGB 464. 2
Mit
der
Ausübung
des
Vorkaufsrechts
kommt
der
Kauf
zwischen
dem
Berechtigten
und
dem
Verpflichteten
unter
den
Bestimmungen
zustande
,
welche
der
Verpflichtete
mit
dem
Dritten
vereinbart
hat
.
Englisch
BGB 464. 1 Exercise of the right of preemption occurs by declaration to the person obliged . The declaration is not subject to the formal requirements laid down for the purchase agreement .