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Satz
BGB 463 Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist , kann das Vorkaufsrecht ausüben , sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 463
Wer
in
Ansehung
eines
Gegenstandes
zum
Vorkauf
berechtigt
ist
,
kann
das
Vorkaufsrecht
ausüben
,
sobald
der
Verpflichtete
mit
einem
Dritten
einen
Kaufvertrag
über
den
Gegenstand
geschlossen
hat
.