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Satz
BGB 455 Die Billigung eines auf Probe oder auf Besichtigung gekauften Gegenstandes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erklärt werden . War die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben , so gilt sein Schweigen als Billigung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 455
Die
Billigung
eines
auf
Probe
oder
auf
Besichtigung
gekauften
Gegenstandes
kann
nur
innerhalb
der
vereinbarten
Frist
und
in
Ermangelung
einer
solchen
nur
bis
zum
Ablauf
einer
dem
Käufer
von
dem
Verkäufer
bestimmten
angemessenen
Frist
erklärt
werden
.
War
die
Sache
dem
Käufer
zum
Zwecke
der
Probe
oder
der
Besichtigung
übergeben
,
so
gilt
sein
Schweigen
als
Billigung
.