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Satz
BGB 451. 1 Die Wirksamkeit eines dem § 450 zuwider erfolgten Kaufs und der Übertragung des gekauften Gegenstandes hängt von der Zustimmung der bei dem Verkauf als Schuldner , Eigentümer oder Gläubiger Beteiligten ab . Fordert der Käufer einen Beteiligten zur Erklärung über die Genehmigung auf , so findet § 177 Abs . 2 entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 451. 1
Die
Wirksamkeit
eines
dem
§ 450
zuwider
erfolgten
Kaufs
und
der
Übertragung
des
gekauften
Gegenstandes
hängt
von
der
Zustimmung
der
bei
dem
Verkauf
als
Schuldner
,
Eigentümer
oder
Gläubiger
Beteiligten
ab
.
Fordert
der
Käufer
einen
Beteiligten
zur
Erklärung
über
die
Genehmigung
auf
,
so
findet
§ 177
Abs
. 2
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 451. 1 The effectiveness of a purchase made in violation of section 450 and of the transfer of the object purchased is subject to the approval of the person taking part in the sale as obligor , owner or obligee . If the buyer requests a person taking part to make a declaration of ratification , section 177 ( 2 ) applies with the necessary modifications .