kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 450. 2 Absatz 1 gilt auch bei einem Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung , wenn der Auftrag zu dem Verkauf auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift erteilt worden ist , die den Auftraggeber ermächtigt , den Gegenstand für Rechnung eines anderen verkaufen zu lassen , insbesondere in den Fällen des Pfandverkaufs und des in den §§ 383 und 385 zugelassenen Verkaufs , sowie bei einem Verkauf aus einer Insolvenzmasse .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 450. 2
Absatz
1
gilt
auch
bei
einem
Verkauf
außerhalb
der
Zwangsvollstreckung
,
wenn
der
Auftrag
zu
dem
Verkauf
auf
Grund
einer
gesetzlichen
Vorschrift
erteilt
worden
ist
,
die
den
Auftraggeber
ermächtigt
,
den
Gegenstand
für
Rechnung
eines
anderen
verkaufen
zu
lassen
,
insbesondere
in
den
Fällen
des
Pfandverkaufs
und
des
in
den
§§ 383
und
385
zugelassenen
Verkaufs
,
sowie
bei
einem
Verkauf
aus
einer
Insolvenzmasse
.
Englisch
BGB 450. 2 Subsection ( 1 ) above also applies to a sale other than by execution of judgment , if the order to sell the object has been given under a statutory provision authorising the principal to have the object sold for the account of another person , including , without limitation , sale of a pledge , sale authorised by sections 383 and 385 , and sale from an insolvency estate .