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Satz
BGB 449. 2 Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen , wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 449. 2
Auf
Grund
des
Eigentumsvorbehalts
kann
der
Verkäufer
die
Sache
nur
herausverlangen
,
wenn
er
vom
Vertrag
zurückgetreten
ist
.