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Satz
BGB 449. 1 Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten , so ist im Zweifel anzunehmen , dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird ( Eigentumsvorbehalt ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 449. 1
Hat
sich
der
Verkäufer
einer
beweglichen
Sache
das
Eigentum
bis
zur
Zahlung
des
Kaufpreises
vorbehalten
,
so
ist
im
Zweifel
anzunehmen
,
dass
das
Eigentum
unter
der
aufschiebenden
Bedingung
vollständiger
Zahlung
des
Kaufpreises
übertragen
wird
(
Eigentumsvorbehalt
) .
Englisch
BGB 449. 1 If the seller of a movable thing has retained title until payment of the purchase price , then in case of doubt it is to be assumed that ownership is transferred subject to the condition precedent that the purchase price is paid in full ( retention of title ) .