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Satz
BGB 447. 1 Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort , so geht die Gefahr auf den Käufer über , sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur , dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 447. 1
Versendet
der
Verkäufer
auf
Verlangen
des
Käufers
die
verkaufte
Sache
nach
einem
anderen
Ort
als
dem
Erfüllungsort
,
so
geht
die
Gefahr
auf
den
Käufer
über
,
sobald
der
Verkäufer
die
Sache
dem
Spediteur
,
dem
Frachtführer
oder
der
sonst
zur
Ausführung
der
Versendung
bestimmten
Person
oder
Anstalt
ausgeliefert
hat
.
Englisch
BGB 447. 1 If the seller , at the request of the buyer , ships the thing sold to another place than the place of performance , the risk passes to the buyer as soon as the seller has handed the thing over to the forwarder , carrier or other person or body specified to carry out the shipment .