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Satz
BGB 444 Auf eine Vereinbarung , durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden , kann sich der Verkäufer nicht berufen , soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 444
Auf
eine
Vereinbarung
,
durch
welche
die
Rechte
des
Käufers
wegen
eines
Mangels
ausgeschlossen
oder
beschränkt
werden
,
kann
sich
der
Verkäufer
nicht
berufen
,
soweit
er
den
Mangel
arglistig
verschwiegen
oder
eine
Garantie
für
die
Beschaffenheit
der
Sache
übernommen
hat
.