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Satz
BGB 442. 1 Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen , wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt . Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben , kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen , wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 442. 1
Die
Rechte
des
Käufers
wegen
eines
Mangels
sind
ausgeschlossen
,
wenn
er
bei
Vertragsschluss
den
Mangel
kennt
.
Ist
dem
Käufer
ein
Mangel
infolge
grober
Fahrlässigkeit
unbekannt
geblieben
,
kann
der
Käufer
Rechte
wegen
dieses
Mangels
nur
geltend
machen
,
wenn
der
Verkäufer
den
Mangel
arglistig
verschwiegen
oder
eine
Garantie
für
die
Beschaffenheit
der
Sache
übernommen
hat
.
Englisch
BGB 442. 1 The rights of the buyer due to a defect are excluded if he has knowledge of the defect at the time when the contract is entered into . If the buyer has no knowledge of a defect due to gross negligence , the buyer may assert rights in relation to this defect only if the seller fraudulently concealed the defect or gave a guarantee of the quality of the thing .