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Satz
BGB 441. 4 Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt , so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten . § 346 Abs . 1 und § 347 Abs . 1 finden entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 441. 4
Hat
der
Käufer
mehr
als
den
geminderten
Kaufpreis
gezahlt
,
so
ist
der
Mehrbetrag
vom
Verkäufer
zu
erstatten
. § 346
Abs
. 1
und
§ 347
Abs
. 1
finden
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 441. 4 If the buyer has paid more than the reduced purchase price , the excess amount is to be reimbursed by the seller . Section 346 ( 1 ) and section 347 ( 1 ) apply with the necessary modifications .