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Satz
BGB 439. 3 Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs . 2 und 3 verweigern , wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist . Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand , die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen , ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte . Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung ; das Recht des Verkäufers , auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern , bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 439. 3
Der
Verkäufer
kann
die
vom
Käufer
gewählte
Art
der
Nacherfüllung
unbeschadet
des
§ 275
Abs
. 2
und
3
verweigern
,
wenn
sie
nur
mit
unverhältnismäßigen
Kosten
möglich
ist
.
Dabei
sind
insbesondere
der
Wert
der
Sache
in
mangelfreiem
Zustand
,
die
Bedeutung
des
Mangels
und
die
Frage
zu
berücksichtigen
,
ob
auf
die
andere
Art
der
Nacherfüllung
ohne
erhebliche
Nachteile
für
den
Käufer
zurückgegriffen
werden
könnte
.
Der
Anspruch
des
Käufers
beschränkt
sich
in
diesem
Fall
auf
die
andere
Art
der
Nacherfüllung
;
das
Recht
des
Verkäufers
,
auch
diese
unter
den
Voraussetzungen
des
Satzes
1
zu
verweigern
,
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 439. 3 Without prejudice to section 275 ( 2 ) and ( 3 ) , the seller may refuse to provide the kind of cure chosen by the buyer , if this cure is possible only at disproportionate expense . In this connection , account must be taken in particular , without limitation , of the value of the thing when free of defects , the importance of the defect and the question as to whether recourse could be had to the alternative kind of cure without substantial detriment to the buyer . The claim of the buyer is restricted in this case to the alternative kind of cure ; the right of the seller to refuse the alternative kind of cure too , subject to the requirements of sentence 1 above , is unaffected .