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Satz
BGB 438. 4 Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs . 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern , als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde . Macht er von diesem Recht Gebrauch , kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 438. 4
Für
das
in
§ 437
bezeichnete
Rücktrittsrecht
gilt
§ 218.
Der
Käufer
kann
trotz
einer
Unwirksamkeit
des
Rücktritts
nach
§ 218
Abs
. 1
die
Zahlung
des
Kaufpreises
insoweit
verweigern
,
als
er
auf
Grund
des
Rücktritts
dazu
berechtigt
sein
würde
.
Macht
er
von
diesem
Recht
Gebrauch
,
kann
der
Verkäufer
vom
Vertrag
zurücktreten
.
Englisch
BGB 438. 4 The right of withdrawal referred to in section 437 is subject to section 218. Notwithstanding the fact that a withdrawal is ineffective under section 218 ( 1 ) , the buyer may refuse to pay the purchase price to the extent he would be so entitled on the basis of withdrawal . If he makes use of this right , the seller may withdraw from the agreement .