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Satz
BGB 438. 3 Abweichend von Absatz 1 Nr . 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist , wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat . Im Falle des Absatzes 1 Nr . 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 438. 3
Abweichend
von
Absatz
1
Nr
. 2
und
3
und
Absatz
2
verjähren
die
Ansprüche
in
der
regelmäßigen
Verjährungsfrist
,
wenn
der
Verkäufer
den
Mangel
arglistig
verschwiegen
hat
.
Im
Falle
des
Absatzes
1
Nr
. 2
tritt
die
Verjährung
jedoch
nicht
vor
Ablauf
der
dort
bestimmten
Frist
ein
.
Englisch
BGB 438. 3 Notwithstanding subsection ( 1 ) nos . 2 and 3 and subsection ( 2 ) , claims become statute-barred in the standard limitation period if the seller fraudulently concealed the defect . In the case of subsection ( 1 ) no . 2 , however , claims are not statute-barred before the end of the period there specified .