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Satz
BGB 436. 2 Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des Grundstücks von anderen öffentlichen Abgaben und von anderen öffentlichen Lasten , die zur Eintragung in das Grundbuch nicht geeignet sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 436. 2
Der
Verkäufer
eines
Grundstücks
haftet
nicht
für
die
Freiheit
des
Grundstücks
von
anderen
öffentlichen
Abgaben
und
von
anderen
öffentlichen
Lasten
,
die
zur
Eintragung
in
das
Grundbuch
nicht
geeignet
sind
.
Englisch
BGB 436. 2 The seller of a plot of land is not liable for the land being free from other public levies and other public charges that are not suitable to be entered in the Land Register .