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Satz
BGB 435 Die Sache ist frei von Rechtsmängeln , wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können . Einem Rechtsmangel steht es gleich , wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist , das nicht besteht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 435
Die
Sache
ist
frei
von
Rechtsmängeln
,
wenn
Dritte
in
Bezug
auf
die
Sache
keine
oder
nur
die
im
Kaufvertrag
übernommenen
Rechte
gegen
den
Käufer
geltend
machen
können
.
Einem
Rechtsmangel
steht
es
gleich
,
wenn
im
Grundbuch
ein
Recht
eingetragen
ist
,
das
nicht
besteht
.