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Satz
BGB 433. 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet , dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen . Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach - und Rechtsmängeln zu verschaffen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 433. 1
Durch
den
Kaufvertrag
wird
der
Verkäufer
einer
Sache
verpflichtet
,
dem
Käufer
die
Sache
zu
übergeben
und
das
Eigentum
an
der
Sache
zu
verschaffen
.
Der
Verkäufer
hat
dem
Käufer
die
Sache
frei
von
Sach
-
und
Rechtsmängeln
zu
verschaffen
.
Englisch
BGB 433. 1 By a purchase agreement , the seller of a thing is obliged to deliver the thing to the buyer and to procure ownership of the thing for the buyer . The seller must procure the thing for the buyer free from material and legal defects .