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Satz
BGB 432. 2 Im Übrigen wirkt eine Tatsache , die nur in der Person eines der Gläubiger eintritt , nicht für und gegen die übrigen Gläubiger .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 432. 2
Im
Übrigen
wirkt
eine
Tatsache
,
die
nur
in
der
Person
eines
der
Gläubiger
eintritt
,
nicht
für
und
gegen
die
übrigen
Gläubiger
.
Englisch
BGB 432. 2 Apart from this , a fact only relating to the person of one of the obligees has no effect for and against the other obligees . § Div8