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Satz
BGB 429. 3 Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 422 , 423 , 425 entsprechende Anwendung . Insbesondere bleiben , wenn ein Gesamtgläubiger seine Forderung auf einen anderen überträgt , die Rechte der übrigen Gläubiger unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 429. 3
Im
Übrigen
finden
die
Vorschriften
der
§§ 422 , 423 , 425
entsprechende
Anwendung
.
Insbesondere
bleiben
,
wenn
ein
Gesamtgläubiger
seine
Forderung
auf
einen
anderen
überträgt
,
die
Rechte
der
übrigen
Gläubiger
unberührt
.
Englisch
BGB 429. 3 Apart from this , the provisions of sections 422 , 423 and 425 apply with the necessary modifications . In particular , without limitation , if a joint and several creditor transfers his claim to another party , the rights of the other obligees are unaffected .