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Satz
BGB 427 Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung , so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 427
Verpflichten
sich
mehrere
durch
Vertrag
gemeinschaftlich
zu
einer
teilbaren
Leistung
,
so
haften
sie
im
Zweifel
als
Gesamtschuldner
.