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Satz
BGB 425. 2 Dies gilt insbesondere von der Kündigung , dem Verzug , dem Verschulden , von der Unmöglichkeit der Leistung in der Person eines Gesamtschuldners , von der Verjährung , deren Neubeginn , Hemmung und Ablaufhemmung von der Vereinigung der Forderung mit der Schuld und von dem rechtskräftigen Urteil .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 425. 2
Dies
gilt
insbesondere
von
der
Kündigung
,
dem
Verzug
,
dem
Verschulden
,
von
der
Unmöglichkeit
der
Leistung
in
der
Person
eines
Gesamtschuldners
,
von
der
Verjährung
,
deren
Neubeginn
,
Hemmung
und
Ablaufhemmung
von
der
Vereinigung
der
Forderung
mit
der
Schuld
und
von
dem
rechtskräftigen
Urteil
.
Englisch
BGB 425. 2 This applies in particular , without limitation , to notice of termination , to default , to fault , to impossibility of performance in the person of a joint and several debtor , to limitation and to the new beginning , suspension and suspension of expiry of a period of limitation , to the merger of the claim with the debt and to a final and absolute judgment .