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Satz
BGB 422. 2 Eine Forderung , die einem Gesamtschuldner zusteht , kann nicht von den übrigen Schuldnern aufgerechnet werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 422. 2
Eine
Forderung
,
die
einem
Gesamtschuldner
zusteht
,
kann
nicht
von
den
übrigen
Schuldnern
aufgerechnet
werden
.
Englisch
BGB 422. 2 A claim to which a joint and several debtor is entitled may not be set off by the other obligors .