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Satz
BGB 420 Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern , so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteil verpflichtet , jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteil berechtigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 420
Schulden
mehrere
eine
teilbare
Leistung
oder
haben
mehrere
eine
teilbare
Leistung
zu
fordern
,
so
ist
im
Zweifel
jeder
Schuldner
nur
zu
einem
gleichen
Anteil
verpflichtet
,
jeder
Gläubiger
nur
zu
einem
gleichen
Anteil
berechtigt
.