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Satz
BGB 418. 2 Ein mit der Forderung für den Fall des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann nicht im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Übernehmers geltend gemacht werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 418. 2
Ein
mit
der
Forderung
für
den
Fall
des
Insolvenzverfahrens
verbundenes
Vorzugsrecht
kann
nicht
im
Insolvenzverfahren
über
das
Vermögen
des
Übernehmers
geltend
gemacht
werden
.
Englisch
BGB 418. 2 A preferential right linked to the claim in case of insolvency proceedings may not be asserted in the insolvency proceedings relating to the assets of the transferee .