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Satz
BGB 416. 2 Die Mitteilung des Veräußerers kann erst erfolgen , wenn der Erwerber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist . Sie muss schriftlich geschehen und den Hinweis enthalten , dass der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt , wenn nicht der Gläubiger die Verweigerung innerhalb der sechs Monate erklärt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 416. 2
Die
Mitteilung
des
Veräußerers
kann
erst
erfolgen
,
wenn
der
Erwerber
als
Eigentümer
im
Grundbuch
eingetragen
ist
.
Sie
muss
schriftlich
geschehen
und
den
Hinweis
enthalten
,
dass
der
Übernehmer
an
die
Stelle
des
bisherigen
Schuldners
tritt
,
wenn
nicht
der
Gläubiger
die
Verweigerung
innerhalb
der
sechs
Monate
erklärt
.
Englisch
BGB 416. 2 Notice by the alienor may only be made when the acquirer has been entered in the Land Register as owner . It must be made in writing and must include the statement that the transferee steps into the shoes of the previous obligor unless the obligee declares his refusal within that period of six months .