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DeutschBGB 416. 2 Die Mitteilung des Veräußerers kann erst erfolgen , wenn der Erwerber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist . Sie muss schriftlich geschehen und den Hinweis enthalten , dass der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt , wenn nicht der Gläubiger die Verweigerung innerhalb der sechs Monate erklärt .
EnglischBGB 416. 2 Notice by the alienor may only be made when the acquirer has been entered in the Land Register as owner . It must be made in writing and must include the statement that the transferee steps into the shoes of the previous obligor unless the obligee declares his refusal within that period of six months .