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Satz
BGB 415. 2 Wird die Genehmigung verweigert , so gilt die Schuldübernahme als nicht erfolgt . Fordert der Schuldner oder der Dritte den Gläubiger unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Genehmigung nur bis zum Ablauf der Frist erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 415. 2
Wird
die
Genehmigung
verweigert
,
so
gilt
die
Schuldübernahme
als
nicht
erfolgt
.
Fordert
der
Schuldner
oder
der
Dritte
den
Gläubiger
unter
Bestimmung
einer
Frist
zur
Erklärung
über
die
Genehmigung
auf
,
so
kann
die
Genehmigung
nur
bis
zum
Ablauf
der
Frist
erklärt
werden
;
wird
sie
nicht
erklärt
,
so
gilt
sie
als
verweigert
.
Englisch
BGB 415. 2 If ratification is refused , assumption of the debt is deemed not to have occurred . If the obligor or the third party requests the obligee , specifying a period of time , to make a declaration relating to the ratification , the ratification may only be declared before the end of the period of time ; if it is not declared it is deemed to be refused .