kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 410. 1 Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet . Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam , wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 410. 1
Der
Schuldner
ist
dem
neuen
Gläubiger
gegenüber
zur
Leistung
nur
gegen
Aushändigung
einer
von
dem
bisherigen
Gläubiger
über
die
Abtretung
ausgestellten
Urkunde
verpflichtet
.
Eine
Kündigung
oder
eine
Mahnung
des
neuen
Gläubigers
ist
unwirksam
,
wenn
sie
ohne
Vorlegung
einer
solchen
Urkunde
erfolgt
und
der
Schuldner
sie
aus
diesem
Grund
unverzüglich
zurückweist
.
Englisch
BGB 410. 1 The obligor is only obliged to the new obligee to perform in return for the delivery of the document relating to the assignment issued by the previous obligee . Notice of termination or a warning by the new obligee is only ineffective if it occurs without presentation of such a document and if the obligor rejects it without undue delay for that reason .