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DeutschBGB 410. 1 Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet . Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam , wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist .
EnglischBGB 410. 1 The obligor is only obliged to the new obligee to perform in return for the delivery of the document relating to the assignment issued by the previous obligee . Notice of termination or a warning by the new obligee is only ineffective if it occurs without presentation of such a document and if the obligor rejects it without undue delay for that reason .