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Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 409. 1 Zeigt der Gläubiger dem Schuldner an , dass er die Forderung abgetreten habe , so muss er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen , auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist . Der Anzeige steht es gleich , wenn der Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt .
EnglischBGB 409. 1 If the obligee notifies the obligor that he has assigned the claim , he must allow the notified assignment to be asserted against him in relation to the obligor , even if it does not occur or is not effective . It is equivalent to notice if the obligee has issued a document relating to the assignment to the new obligee named in the document and the latter presents it to the obligor .