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Satz
BGB 408. 1 Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten , so finden , wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit anhängig wird , zugunsten des Schuldners die Vorschriften des § 407 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 408. 1
Wird
eine
abgetretene
Forderung
von
dem
bisherigen
Gläubiger
nochmals
an
einen
Dritten
abgetreten
,
so
finden
,
wenn
der
Schuldner
an
den
Dritten
leistet
oder
wenn
zwischen
dem
Schuldner
und
dem
Dritten
ein
Rechtsgeschäft
vorgenommen
oder
ein
Rechtsstreit
anhängig
wird
,
zugunsten
des
Schuldners
die
Vorschriften
des
§ 407
dem
früheren
Erwerber
gegenüber
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 408. 1 If an assigned claim is once again assigned by the previous obligee to a third party , and if the obligor renders performance to the third party , or if , between the obligor and the third party , a legal transaction is undertaken or a legal dispute becomes pending , the provisions of section 407 will be applied with the necessary modifications for the benefit of the obligor in relation to the previous acquirer .