kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 407. 2 Ist in einem nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger anhängig gewordenen Rechtsstreit ein rechtskräftiges Urteil über die Forderung ergangen , so muss der neue Gläubiger das Urteil gegen sich gelten lassen , es sei denn , dass der Schuldner die Abtretung bei dem Eintritt der Rechtshängigkeit gekannt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 407. 2
Ist
in
einem
nach
der
Abtretung
zwischen
dem
Schuldner
und
dem
bisherigen
Gläubiger
anhängig
gewordenen
Rechtsstreit
ein
rechtskräftiges
Urteil
über
die
Forderung
ergangen
,
so
muss
der
neue
Gläubiger
das
Urteil
gegen
sich
gelten
lassen
,
es
sei
denn
,
dass
der
Schuldner
die
Abtretung
bei
dem
Eintritt
der
Rechtshängigkeit
gekannt
hat
.
Englisch
BGB 407. 2 If , in a legal dispute that became pending at court between the obligor and the previous obligee after the assignment , a final and non-appealable judgment on the claim has been rendered , the new obligee must allow the judgment to be asserted against him , unless the obligor was aware of the assignment when legal proceedings became pending .