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Satz
BGB 407. 1 Der neue Gläubiger muss eine Leistung , die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt , sowie jedes Rechtsgeschäft , das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommen wird , gegen sich gelten lassen , es sei denn , dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 407. 1
Der
neue
Gläubiger
muss
eine
Leistung
,
die
der
Schuldner
nach
der
Abtretung
an
den
bisherigen
Gläubiger
bewirkt
,
sowie
jedes
Rechtsgeschäft
,
das
nach
der
Abtretung
zwischen
dem
Schuldner
und
dem
bisherigen
Gläubiger
in
Ansehung
der
Forderung
vorgenommen
wird
,
gegen
sich
gelten
lassen
,
es
sei
denn
,
dass
der
Schuldner
die
Abtretung
bei
der
Leistung
oder
der
Vornahme
des
Rechtsgeschäfts
kennt
.
Englisch
BGB 407. 1 The new obligee must allow performance that the obligor renders to the previous obligee after the assignment , as well as any legal transaction undertaken after assignment between the obligor and the previous obligee in respect of the claim , to be asserted against him , unless the obligor is aware of the assignment upon performance or upon undertaking the legal transaction .